Nachdem im November 2015 die erste Registrierungsphase für die neuen .swiss Domainnamen lanciert wurde, startet am 11. Januar 2016 die zweite Registrierungsphase für die .swiss Internetadressen. Gemäss Informationen vom BAKOM wurden inzwischen 7000 .swiss Domainnamen an geeignete Firmen zugeteilt. Wer ist in der zweiten Phase für Gesuche berechtigt?

Für In der zweiten Registrierungsphase wird der Kreis für die Kandidaturen erweitert. Für ein Gesuch müssen die Unternehmen im Handelsregister eingetragen sein, einen Geschäftssitz in der Schweiz und einen klaren Bezug zur beantragten Internetadresse haben.

Neu können nun auch Gesuche für Produktnamen, Slogans, geografische Bezeichnungen und Fantasienamen gestellt werden. Privatpersonen können sich aber immer noch nicht für die neuen .swiss Domainnamen bewerben.

Sie können einen Registrierungsantrag bei der Firma Novatrend GmbH unter www.novatrend.ch einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.nic.swiss.